Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der Landesregierung vom 13.12.2020 bedeuten aufgrund der Entwicklung der Pandemie eine erneute Schulschließung. Folgende Regelungen wurden somit für unsere Schule getroffen:
1.) Bis Dienstag, den 15.12.2020, ist Unterricht nach Plan, d. h. auch der Nachmittagsunterricht und die Nachmittagsbetreuung finden vollumfänglich statt. Auch Klassenarbeiten und Klausuren können bis zu diesem Tag regulär geschrieben werden.
2.) Die Schule wird ab Mittwoch, den 16.12.2020, bis Sonntag, den 10.01.2021, grundsätzlich geschlossen. Für die Klassen 5 bis 10 des Gymnasiums beginnen am 16.12. bereits die Weihnachtsferien.
3) Die Kursstufen K 1 und K 2 erhalten in der Zeit vom 16.12. bis 22.12.2020 verpflichtenden Fernunterricht. Die Fachlehrer*innen dieser Klassen vereinbaren mit ihren Gruppen, wie dieser Fernunterricht gestaltet wird. Denkbar sind längere Arbeitsaufträge, die nach dem 10.01.2021 wieder aufgegriffen werden, aber auch Jitsi-Sitzungen. Das Pensum orientiert sich dabei an dem bis Dienstag, 22.12, zur 5. Stunde ausgefallenen Präsenzunterricht.
4) Für die Klassen 5 bis 7 wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet werden. Sie darf von denjenigen Kindern in Anspruch genommen werden, deren beide Eltern bzw. deren alleinerziehendes Elternteil am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Ministerpräsident Kretschmann hat in der Pressekonferenz an die Eltern appelliert, die Notbetreuung wirklich nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen, um auch hier die Zahl der Begegnungen zu reduzieren. Ab Mittwoch, den 16.12., bis Dienstag, den 22.12., würde die Notbetreuung von 7.45 bis 12.55 Uhr eingerichtet – am Dienstag, den 22.12., von 7.45 bis 12.10 Uhr.
Wichtig: SOLLTEN SIE EINE NOTBETREUUNG FÜR IHRE KINDER BENÖTIGEN, BITTEN WIR UM RÜCKMELDUNG BIS MORGEN (15.12.2020 / 14 UHR) IM SEKRETARIAT (telefonisch oder per E-Mail)!
5) Im Hinblick auf die Maskenpflicht gilt – zusätzlich zu den Regelungen in der Schule –, dass beim Abholen der Kinder auf dem Schulgelände auch für Sie als Eltern das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist. Dies ist eine Anordnung des Landratsamts aufgrund der 7-Tage-Inzidenz von über 200 pro 100.000 Einwohner.
6) Der Unterricht nach den Weihnachtsferien beginnt voraussichtlich am Montag, den 11.01.2021, nach Plan. Wir informieren selbstverständlich, sollten sich dahingehend Änderungen ergeben.
Die bisher nach den Ferien verlangte Bescheinigung der Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind gesund ist, wird dann nicht mehr verlangt.